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AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorgänge, die mit Lieferanten und Endkunden geschlossen werden. Die Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der Wiemker Media-. Anderweitige Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert. Es findet nur das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land Anwendung. Kodex Wiemker Media versucht die Interessen der Kunden nach besten Wissen und Gewissen wahrnehmen. Kunden stellen alle benötigten Daten und/oder Produkte zur Verfügung. Die Vertraulichkeit aller Auftragsdetails wird von Wiemker Media und Kunden selbstverständlich gewährleistet §1 Angebote Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Angebote sind 60 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen. §2 Leistungsgegenstand Pflichten der Wiemker Media ergeben sich aus Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen der Agentur und dem Kunden. Wiemker Media erstellt das Konzept der Projekte und vereinbarten Leistungen. Wiemker Media übernimmt für die rechtliche Zulässigkeit keine Gewähr. §3 Preise Entwürfe, Layouts, Konzepte, Texte und elektronische Medien sind zusammen mit den überlassenen Nutzungsrecht- en ein Paket. Es gelten die in Angebot oder der Auftragbestätigung angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonto oder sonstige Rabatte gelten nur, wenn diess explizit schriftlich vereinbart wurde. Sollte nach Erstellung von Entwürfen kein Auftrag zustande kommen oder der Auftrab storniert werden, so sind die entstandenen Kosten nach Aufwand zu bezahlen. §4 Zahlungsbedingungen Die Bezahlung ist ohne Abzug binnen 14 Tage nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Eine Rechnung geht dem Kunden nach Leistungsbereitstellung zu. §5 Eigentumsvorbehalt Leistungen, Nutzungsrechte und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Wiemker Media. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der Wiemker Media hinweisen. §6 Sonderleistungen Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzept usw, die auf Grund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und nach Aufwand abgerechnet. Wiemker Media ist berechtigt, die dür den Auftrag benötigten Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu der Wiemker Media entsprechen- de Vollmachten. §7 Korrektur, Produktion und Belegmuster Die Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Agen- tur ist nicht haftbar zu machen für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, der Agentur ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nach- zuweisen. Die Nachweispflicht liegt in jedem Falle beim Auftraggeber. Der Kunde erhät nach Produktion mindestens 3 Belegexemplare. Wiemker Media ist berechtigt, diese Artikel für seine Eigenwerbung zu verwenden. Der Kunde erhält von der Agentur nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Eventuelle Änderungen oder auch Fehler sind Wiemker Media umgehend mitzuteilen. Geht nach maxi- mal 5 Tagen keine Antwort auf den Korrekturabzug ein, so wird die Richtigleit des Korrekturabzugs als gegeben an- gesehen, für evtl. trotzdem enthaltene Fehler haftet Wiemker Medisa nicht. §8 Haftung Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr über- lassene Vorlagen, Daten, Unterlagen usw. sorgfältig zu behandeln. Die Agentur haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle einer Rücksendung. Für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich) haftet ausschließlich der Kunde. Der Auf. traggeber versichert Wiemker Media die Rechte an den überlassenen Dokumente zu besitzen. Beanstandungen der gelieferten Waren/Dienstleistungen haben binnen 5 Tagen bei Wiemker Media gelten gemacht zu werden. Bei berechtigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes. Über- oder Unterbelieferungen von 10% sind technisch bedingt möglich und müssen akzeptiert werden. §9 Erwähnungsanspruch Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. §11 Liefer- und Abgabetermine Die Agentur ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten. Die Agentur haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten, die durch notwendige Fremdleistungen ent- standen sind. Wiemker Media ist eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Diese Frist beginnt mit dem Zugang einer schriftlichen Mahnung an Wiemker Media. Höhere Gewalt und unverschuldete Betriebsstörungen berechtigen nicht zu Schadensersatz. §12 Copyright Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright der Agentur. Die Weiter- verwertung der Vorlagen (z. B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei der Agentur. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/ Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über; d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungs- rechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht wurden sind, verblei- ben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. §14 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäfts- bedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft. Die AGB der Agentur sind auf ihre sämtlichen Geschäfts- bereiche anzuwenden. Gerichtsstand ist Tübingen (im Zweifel der Gewerbebetrieb der Agentur). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaftenbedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung Stand: 25. Juli 2018 Stefan Wiemker
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