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AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorgänge, die mit Lieferanten und Endkunden geschlossen werden.
Die Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der Wiemker Media-.
Anderweitige Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert. Es findet nur das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land Anwendung.
Kodex
Wiemker Media versucht die Interessen der Kunden nach besten Wissen und Gewissen wahrnehmen. Kunden stellen
alle benötigten Daten und/oder Produkte zur Verfügung. Die Vertraulichkeit aller Auftragsdetails wird von Wiemker
Media und Kunden selbstverständlich gewährleistet
§1 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig.
Angebote sind 60 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen.
§2 Leistungsgegenstand
Pflichten der Wiemker Media ergeben sich aus Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen der Agentur
und dem Kunden. Wiemker Media erstellt das Konzept der Projekte und vereinbarten Leistungen. Wiemker Media
übernimmt für die rechtliche Zulässigkeit keine Gewähr.
§3 Preise
Entwürfe, Layouts, Konzepte, Texte und elektronische Medien sind zusammen mit den überlassenen Nutzungsrecht-
en ein Paket. Es gelten die in Angebot oder der Auftragbestätigung angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Skonto oder sonstige Rabatte gelten nur, wenn diess explizit schriftlich vereinbart wurde.
Sollte nach Erstellung von Entwürfen kein Auftrag zustande kommen oder der Auftrab storniert werden, so sind die
entstandenen Kosten nach Aufwand zu bezahlen.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung ist ohne Abzug binnen 14 Tage nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Eine Rechnung geht dem
Kunden nach Leistungsbereitstellung zu.
§5 Eigentumsvorbehalt
Leistungen, Nutzungsrechte und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Wiemker Media.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der Wiemker Media hinweisen.
§6 Sonderleistungen
Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzept usw, die auf Grund
von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und
nach Aufwand abgerechnet. Wiemker Media ist berechtigt, die dür den Auftrag benötigten Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu der Wiemker Media entsprechen-
de Vollmachten.
§7 Korrektur, Produktion und Belegmuster
Die Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Agen-
tur ist nicht haftbar zu machen für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das
vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, der Agentur ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nach-
zuweisen. Die Nachweispflicht liegt in jedem Falle beim Auftraggeber.
Der Kunde erhät nach Produktion mindestens 3 Belegexemplare. Wiemker Media ist berechtigt, diese Artikel für
seine Eigenwerbung zu verwenden.
Der Kunde erhält von der Agentur nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen
Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu
überprüfen. Eventuelle Änderungen oder auch Fehler sind Wiemker Media umgehend mitzuteilen. Geht nach maxi-
mal 5 Tagen keine Antwort auf den Korrekturabzug ein, so wird die Richtigleit des Korrekturabzugs als gegeben an-
gesehen, für evtl. trotzdem enthaltene Fehler haftet Wiemker Medisa nicht.
§8 Haftung
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr über-
lassene Vorlagen, Daten, Unterlagen usw. sorgfältig zu behandeln. Die Agentur haftet für entstandene Schäden nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle
einer Rücksendung. Für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich) haftet ausschließlich der Kunde. Der Auf.
traggeber versichert Wiemker Media die Rechte an den überlassenen Dokumente zu besitzen.
Beanstandungen der gelieferten Waren/Dienstleistungen haben binnen 5 Tagen bei Wiemker Media gelten gemacht
zu werden. Bei berechtigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bis zur
Höhe des Auftragswertes.
Über- oder Unterbelieferungen von 10% sind technisch bedingt möglich und müssen akzeptiert werden.
§9 Erwähnungsanspruch
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls
auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
§11 Liefer- und Abgabetermine
Die Agentur ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten.
Die Agentur haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten, die durch notwendige Fremdleistungen ent-
standen sind. Wiemker Media ist eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Diese Frist beginnt mit dem Zugang
einer schriftlichen Mahnung an Wiemker Media. Höhere Gewalt und unverschuldete Betriebsstörungen berechtigen
nicht zu Schadensersatz.
§12 Copyright
Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen
Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright der Agentur. Die Weiter-
verwertung der Vorlagen (z. B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Alle mit den
gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei der Agentur. Einzig die
Nutzungsrechte für den im Auftrag/ Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über; d.h. je nach
Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungs-
rechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages
noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht wurden sind, verblei-
ben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
§14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche
Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäfts-
bedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft. Die AGB der Agentur sind auf ihre sämtlichen Geschäfts-
bereiche anzuwenden. Gerichtsstand ist Tübingen (im Zweifel der Gewerbebetrieb der Agentur). Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende Vereinbarungen
wie die Zusicherung von Eigenschaftenbedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung
Stand: 25. Juli 2018
Stefan Wiemker
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